AGB’S

Diese AGB gelten für Verträge mit der United World Business GmbH ab Mai 2023

I. Geltungsbereich, Vertragsschluss, Probezeit

1. Geltungsbereich, Form

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen, die wir, die United World Business GmbH, eingetragen beim Amtsgericht

Köln, HRB 196674, („United World Business“ oder „wir“/“uns“) mit unseren Kunden („Kunden“) eingehen. Sie gelten insbesondere in Bezug auf von uns angebotene

Software, Hardware und Zusatzpakete sowie United World Business Pay(die „Produkte“).

1.2 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten

Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

1.3 Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. United World Business

ist daher berechtigt, vor Vertragsschluss einen Nachweis über die Unternehmereigenschaft zu verlangen, z.B. durch Angabe der UST-ID-Nr.

1.4 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir

ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden

die Bereitstellung bzw. Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

1.5 Der Kunde hat rechtserhebliche Erklärungen (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, etc.), in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben, sofern nicht

nachfolgend anders geregelt.

1.6 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen

Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

1.7 Für die Vertragsbeziehung mit dem Kunden gelten jeweils die betreffenden nachfolgenden Produkt-spezifischen AGB sowie in jedem Fall die allgemeinen

Regelungen gemäß Ziffer VI.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote von United World Business sind freibleibend und stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden zur Angebotsabgabe dar (invitatio ad offerendum).

Dies gilt auch, wenn United World Business dem Kunden Dokumentationen, Produktbeschreibungen oder sonstige Unterlagen überlassen hat.

2.2 United World Business kann das Angebot bis zum Ablauf des dritten auf den Tag der Bestellabgabe folgenden Werktags (Mo-Fr ohne bundeseinheitliche und

bayerische Feiertage) annehmen. Die Annahme kann entweder in Schrift- oder Textform, z.B. per E-Mail, oder durch Bereitstellung bzw. Versendung des bestellten

Produkts geschehen.

2.3 Klargestellt wird, dass United World Business zur Annahme des Angebots des Kunden nicht verpflichtet ist.

3. Probezeit

3.1 Sofern United World Business bei bestimmten Produkten einen Probezeitraum anbietet, gilt insoweit Folgendes:

3.2 Sofern nicht anders angegeben, hat der Probezeitraum eine Laufzeit von 14 Tagen.

3.3 Für die Inanspruchnahme des Probezeitraums gelten Ziffern 2.1 und 2.2 entsprechend.

3.4 United World Business bietet einen Probezeitraum je Kunde nur einmalig an, d.h., hat ein Kunde bereits einmal einen Probezeitraum in Anspruch genommen, kann

er dies kein weiteres Mal tun, auch wenn er beim zweiten Mal ein anderes Produkt als beim ersten Probezeitraum wählt. Kunden, die in einer laufenden

Vertragsbeziehung zu United World Business stehen, können Probezeiträume, auch für andere Produkte, ebenfalls nicht in Anspruch nehmen.

3.5 Stellt United World Business während des Probezeitraums fest, dass die Voraussetzungen von Ziffer 3.4 nicht vorliegen, kann United World Business den Zugang

des Kunden sofort sperren und den Probezeitraum fristlos kündigen.

3.6 Die Nutzung des betreffenden Produktes ist während des Probezeitraums für den Kunden kostenfrei.

13.7 Sofern sich der Probezeitraum auf die Nutzung von United World Business angebotener Software bezieht, gelten während des Probezeitraums die Regelungen des

Abschnitts II entsprechend, soweit im Rahmen der Nutzung während eines Probezeitraums anwendbar. Nicht anwendbar sind insbesondere Ziffern II.8 (Vergütung) II.9

(Vergütungsanpassung), II.11 (Gewährleistung) und II.13 (Laufzeit).

3.8 Sofern nicht anders angegeben, endet der Probezeitraum automatisch. Eine Kündigung des Probezeitraums durch den Kunden ist folglich nicht erforderlich. Der

Kunde kann aber, z.B. per E-Mail an inbound@United World Business.com, den Probezeitraum vorzeitig kündigen.

3.9 Während und nach Ablauf des Probezeitraums kann der Kunde, z.B. über seinen Kundenaccount, einen kostenpflichtigen Vertrag mit United World Business

abschließen (Ziffer I.2).

4. Speicherung des Vertragstextes

Erfolgt der Vertragsabschluss im elektronischen Geschäftsverkehr, werden dem Kunden die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Produkten

einschließlich dieser AGB per E-Mail nach Vertragsabschluss übersandt.

5. Ausschluss des § 312i BGB

§ 312i Abs. 1 Nr. 1 – 3 BGB (technische Mittel zur Korrektur von Eingabefehlern, Informationspflichten, Bestellbestätigung) werden abbedungen.

6. Kein einheitlicher Vertrag, kein Widerrufsrecht

6.1 Klargestellt wird: Verträge über den Bezug sowohl von Software als auch Hardware stellen keinen einheitlichen Vertrag dar. Sie stellen vielmehr rechtlich

eigenständige Verträge dar, die den nachstehenden Regelungen unter nachfolgend II. bzw. III. unterliegen.

6.2 Ferner wird klargestellt, dass zwischen Unternehmern die gesetzlichen Widerrufsrechte im elektronischen Rechtsverkehr nicht greifen.

II. Bezug von Software

1. Softwareüberlassung (Software as a Service)

1.1 United World Business stellt dem Kunden für die vereinbarte Laufzeit die bestellte Software in der jeweils aktuellen Version und dem bestellten Funktionsumfang

(nachfolgend Ziffer 1.3; bestellte Software im konkret bestellten Funktionsumfang nachfolgend das „Service Paket“) entgeltlich zum Abruf über das Internet am

Übergabepunkt bereit. Sofern United World Business die bestellte Software von Dritten bezieht, wird United World Business sich bemühen, die letzte allgemein

verfügbare Version der Software innerhalb von sechs Monaten ab herstellerseitiger allgemeiner Marktfreigabe zur Nutzung bereitzuhalten.

1.2 Übergabepunkt ist der Routerausgang am von United World Business genutzten Rechenzentrum. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software des

Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und United World Business bis zum Übergabepunkt ist United World Business nicht

verantwortlich.

1.3 Der Funktionsumfang der überlassenen Software ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website von United World Business.

1.4 Sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart, sind Installationsleistungen durch United World Business nicht umfasst.

1.5 Das Service Paket ist auf die jeweils aktuelle Version der Browser Google Chrome und Mozilla Firefox optimiert. Zudem muss in den Browser-Einstellungen die

Verwendung von Cookies erlaubt sein. Werden diese technischen Voraussetzungen vom Kunden nicht erfüllt, kann es unter Umständen zu Einschränkungen der

Nutzbarkeit kommen. Bei Änderungen der Systemvoraussetzungen gilt nachstehende Ziffer 10 entsprechend.

1.6 United World Business stellt für das bestellte Service Paket eine Anwenderdokumentation in Form einer Online-Hilfe zur Verfügung.

2. Schnittstellen

2.1 Klargestellt wird: Will der Kunde über die von United World Business bereitgestellten oder noch zu schaffenden (s. nachfolgend) Schnittstellen Drittanbieter-Software

nutzen, so hat er hierzu einen gesonderten Vertrag mit dem jeweiligen Drittanbieter zu schließen. Die Nutzung der Drittanbieter-Software richtet sich allein nach den

vertraglichen Bestimmungen des Drittanbieters.

2.2 Mittels separatem Vertrag („Einzelvertrag“) können die Parteien vereinbaren, dass United World Business dem Kunden weitere Schnittstellen am Service Paket

bereitstellt. Eine Verpflichtung zum Abschluss eines Einzelvertrags besteht für United World Business indes nicht.

2.3 Die Einzelheiten – insbesondere die Spezifikationen der zu entwickelnden Schnittstellen, United World Businesss Vergütung, die maximale Zahl von Anfragen

(nachfolgend auch „Calls“) innerhalb eines bestimmten Zeitraums (nachfolgend auch „Periode“) - werden im Einzelvertrag festgelegt. Sofern dort nicht abweichend

geregelt, gilt zudem Folgendes:

2.4 United World Business stellt dem Kunden zur Verwaltung der Zugangsberechtigungen ein Token im Backoffice zur Verfügung. Den individuellen

Anwendungsbereich und die Reichweite des über den Token ermöglichten Datenzugriffs Dritter bestimmt der Kunde selbst über die Konfiguration des Users/Tokens im

Backoffice.

2.5 Der Kunde ist verpflichtet, denjenigen Drittanbietern, denen der Token weitergeleitet wird, die Einhaltung der einschlägigen Regelungen dieser AGB, insbesondere

Ziffern II.7.7 und II.7.10, in geeigneter Form vertraglich aufzuerlegen.

22.6 Die Nichtbeachtung vorstehender Weiterverpflichtungspflicht berechtigt United World Business zur fristlosen Kündigung des Vertrags über das Service Paket.

Gleiches gilt, wenn der Kunde und/oder der Drittanbieter datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht einhalten.

2.7 Die vertrags- und rechtmäßige Nutzung des Tokens liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. United World Business haftet daher nicht für etwaige Schäden

im Falle vertragswidriger oder missbräuchlicher Nutzung des Tokens. Der Kunde stellt United World Business insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund der

Nutzung der Schnittstelle frei.

2.8 Bei einer Überschreitung der im Einzelvertrag vereinbarten maximalen Anzahl von Calls werden über diese hinausgehenden weiteren Anfragen abgelehnt und bei

Beginn der nächsten Periode wieder zugelassen. Ein Übertrag nicht verbrauchter Calls auf die nächste Periode ist ausgeschlossen.

3. Verfügbarkeit

3.1 Sofern nicht anders vereinbart, schuldet United World Business eine Verfügbarkeit (= technische Nutzbarkeit am Übergabepunkt) des Service Pakets von 97% im

Kalendermonatsmittel.[a]

3.2 Die zugesagte Verfügbarkeit versteht sich exklusive der Wartungszeiten. Diese finden monatlich am Sonntag zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr statt.[b]

3.3 Ausgenommen von der vereinbarten Verfügbarkeit sind ferner Verfügbarkeitsunterbrechungen, die United World Business aus Sicherheitsgründen für erforderlich

halten darf (z. B. bei einer Denial of Service Attacke oder einer schweren Sicherheitslücke in einer genutzten Fremd-Software ohne verfügbaren Patch), sofern United

World Business angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen hatte.

3.4 Ziffer VI.5 bleibt unberührt.

4. Nutzungsrechte

4.1 United World Business räumt dem Kunden ein einfaches (= nicht-ausschließliches), nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht ein, das Service Paket

während der Dauer des Vertrages für seine eigenen Geschäftszwecke zu nutzen.

4.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kunde nicht berechtigt, das Service Paket zu bearbeiten. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern

notwendig sind, sofern United World Business sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des

Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist.

4.3 Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insb. nicht berechtigt, das Service Paket

Dritten – einschließlich mit dem Kunden verbundenen Unternehmen im Sinne von §§ 14 ff. AktG - entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

4.4 Vorstehende Regelungen gelten entsprechend für etwaige Zugriffssoftware, die United World Business Kunden zur Nutzung des Service Pakets zur Verfügung stellt.

5. Einräumung von Speicherplatz

5.1 United World Business überlässt dem Kunden zudem für die Vertragszwecke ausreichenden Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten.

5.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

5.3 United World Business wird tägliche Daten-Backups vornehmen.

6. Support

6.1 United World Business stellt einen Telefon- und E-Mail-Support zur Unterstützung bei technischen Problemen und Anfragen zur Anwendung des Service Pakets zur

Verfügung. Klargestellt wird: Er beinhaltet insbesondere nicht Beratung oder Schulungen zu Marketing, rechtliche Beratung oder Installationsarbeiten.

6.2 Die Supportzeiten sind auf der Website von United World Business unter https://www.United World Business.de/ ersichtlich. Ausgenommen sind bundeseinheitlich

gesetzliche Feiertage. Am 24. und 31.Dezember eines jeden Jahres werden die Supportleistungen lediglich in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr (MEZ) erbracht.

6.3 Die Zeit bis zur erstmaligen Reaktion auf E-Mail-Anfragen kann je nach Auslastung variieren. United World Business bemüht sich stets um eine Reaktion innerhalb

angemessener Zeit. Anfragen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, gelten als während des nächstfolgenden Werktages eingegangen.

7. Pflichten des Kunden

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, einen qualifizierten Ansprechpartner nebst Stellvertreter zur Verfügung zu stellen, der berechtigt ist, alle notwendigen Entscheidungen zu

treffen oder unverzüglich herbeizuführen, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen des

Ansprechpartners (nebst Stellvertreter) unverzüglich mitzuteilen.

7.2 Der Kunde stellt die in Ziffer II.1.5 bezeichneten Systemvoraussetzungen bereit.

37.3 Sofern nicht anders vereinbart, nimmt der Kunde die Einrichtung des Service Pakets (individuelle Konfiguration, Eingabe/Import von Daten, Implementierung von

Plug-ins) selbst vor und ist für diese verantwortlich.

7.4 Der Kunde ist für die Einhaltung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen verantwortlich.

7.5 Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher oder behördlicher buchhalterischer Vorgaben (z.B. GoBD) verantwortlich.

7.6 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass er (z.B. bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den Server von United World Business) alle Rechte Dritter an von ihm

verwendeten Material beachtet.

7.7 Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter

verletzenden Inhalte abzulegen. United World Business ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn und solange der begründete Verdacht besteht,

dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. United World Business wird den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür

unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.8 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung des Service Pakets die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (z.B. des Wettbewerbs- und Datenschutzrechts)

einzuhalten. Der Kunde stellt United World Business von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Service Pakets durch ihn beruhen oder

die sich aus vom Kunden verursachten datenschutz-, urheber-, wettbewerbs- oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des Service Pakets

verbunden sind.

7.9 Der Kunde prüft vor der Versendung von Daten und Informationen an United World Business diese auf Viren und wird dem Stand der Technik entsprechende

Virenschutzprogramme einsetzen.

7.10 Die Kunde ist verpflichtet, überlassene Nutzungs- und Zugangsberechtigungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte

Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird United World Business unverzüglich unterrichten, wenn

der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten, und die Kennwörter unverzüglich

ändern.

7.11 Der Kunde holt erforderliche Einwilligungen des jeweils Betroffenen ein, soweit er bei Nutzung des Service Pakets personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet

oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift.

7.12 Der Kunde ist – unbeschadet Ziffer II.5.3 - verpflichtet, die United World Business mit Hilfe des Service Pakets übermittelten Daten regelmäßig und der Bedeutung

der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen, und,

sofern und soweit ihm die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die auf dem Server von United World Business gespeicherten Daten durch Download

sichern. Auf Ziffer II.12.2 wird ergänzend hingewiesen.

7.13 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheberrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt United World

Business hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und,

insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung zu vervielfältigen.

7.14 Der Kunde teilt United World Business unverzüglich Änderungen seiner Vertragsdaten (z.B. geänderte Anschriften etc.) mit.

8. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug

8.1 Der Kunde schuldet United World Business für die Bereitstellung des Service Pakets und des Speicherplatzes die vereinbarte Vergütung. Sofern nicht anders

vereinbart, besteht die Vergütung aus einer (in der Regel wiederkehrenden) Grundgebühr sowie ggf. einer nutzungsabhängigen Nutzungsgebühr (z. B. für versendete

SMS) und, falls im konkreten Fall vereinbart, einer einmaligen Einrichtungsgebühr vor.

8.2 Etwaige Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.

8.3 Die Grundgebühr wird jeweils mit Beginn des vereinbarten Abrechnungszeitraums (z.B. monatlich, jährlich) fällig. Beispiel: Der Vertrag beginnt am 12. Februar und

es wurde monatliche Abrechnung vereinbart: Die erste monatliche Grundgebühr ist am 12. Februar fällig.

8.4 Eine etwaige Nutzungsgebühr wird jeweils zum Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraums fällig. Beispiel: Der Vertrag beginnt am 12. Februar und es wurde

monatliche Abrechnung vereinbart: Die erste monatliche Nutzungsgebühr wird am 12. März fällig.

8.5 Eine etwaige Einrichtungsgebühr wird mit Vertragsschluss fällig.

8.6 Die Rechnungsstellung erfolgt durch Bereitstellung als Download im Produkt und/oder Zusendung per E-Mail, üblicherweise als PDF. Einwendungen hat der Kunde

innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich oder in Textform zu erheben. Nach Ablauf der Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden

genehmigt. United World Business wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

8.7 Zahlungen erfolgen – soweit nicht anders vereinbart – mittels SEPA-Lastschrift (Einzugsverfahren). Der Kunde verpflichtet sich, United World Business ein

entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Der Einzug erfolgt jeweils nach Rechnungsstellung, bei jährlicher Zahlungsweise zu Beginn eines jeden

Vertragsjahres.

48.8 Unbeschadet des Anspruchs von United World Business auf kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) kommt der Kunde spätestens in Verzug, wenn nicht

innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Rechnungszugang leistet.

8.9 United World Business kann den Zugriff auf das Service Paket und den Speicherplatz sperren, wenn der Kunde mit einem Betrag von mindestens EUR 100,00 oder

zwei Rechnungen in Verzug ist und United World Business die Sperre mindestens zwei Wochen vorher in Schrift- oder Textform angekündigt hat. Auf die weiteren

möglichen Verzugsfolgen gemäß Ziffer II.13.5 wird verwiesen.

8.10 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

9. Vergütungsanpassung

9.1 United World Business ist berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung im Falle von Kostenerhöhungen zu ändern. Der Änderungszeitpunkt und die Höhe der

Anpassung ist dem Kunden drei Monate vorher schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Die Änderung darf jedoch frühestens 12 Monate nach Vertragsabschluss oder

nach der letzten Vergütungserhöhung erfolgen.

9.2 United World Business darf die Vergütung höchstens in dem Umfang ändern, in dem sich der nachfolgend unter Ziffer 9.3 genannte Index geändert hat

(Änderungsrahmen). Bei der ersten Anpassung ist die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Indexstand und dem im

Zeitpunkt der Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand maßgeblich. Für spätere Anpassungen gilt dies entsprechend.

9.3 Für die Ermittlung des Änderungsrahmens ist der Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland für den

Wirtschaftszweig Erbringung der Dienstleistungen der Informationstechnologie (derzeit in Quartalszahlen veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt in Fachserie 16,

Reihe 2.4, Gruppe J 62) zugrunde zu legen.

9.4 Der Kunde hat das Recht, den Vertrag vorzeitig auf den Zeitpunkt der Vergütungsänderung zu kündigen. Die Kündigung ist wirksam, wenn sie in der für die

ordentliche Kündigung vereinbarten Form erfolgt und United World Business spätestens vier Wochen vor dem Vergütungsänderungszeitpunkt zugeht.

10. Leistungsänderungen

10.1 Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei den Service Paketen von United World Business um Standardsoftware handelt, die als Software as a Service

Dienst bereitgestellt wird und bei dem eine Vielzahl von Kunden auf ein zentrales System zugreifen. Die aus einem solchen Multi-tenancy- (Mehrmieter) oder

automatisierten Modell resultierenden Skalenvorteile lassen sich nur nutzen, wenn es sich um ein einheitliches Softwareprodukt handelt, das auch

fortentwickelt werden kann. Daher gilt:

10.1.1 Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer Änderung eine Änderung von Funktionalitäten des Service Pakets, durch das Service

Paket unterstützten Arbeitsabläufen des Kunden und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird United World Business dies

dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung ankündigen.

10.1.2 Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich oder in Textform innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die

Änderung Vertragsbestandteil.

10.1.3 United World Business wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei

Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.

11. Gewährleistung

11.1 Der Kunde hat, wenn er Mängel des Service Pakets feststellt, diese United World Business unverzüglich anzuzeigen.

11.2 Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl von United World Business durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Minderung dadurch geltend zu machen, dass er den Minderungsbetrag von der laufenden Vergütung eigenständig abzieht. Der

bereicherungsrechtliche Anspruch des Kunden, den aufgrund einer berechtigten Minderung zu viel gezahlten Teil der Vergütung zurückzufordern, bleibt hiervon

unberührt.

11.4 Eine Kündigung des Kunden gemäß § 543 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn

United World Business ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung

ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von United World Business verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel

bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.

11.5 Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung von United World Business Änderungen am Service Paket

vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für United World Business unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse

und Beseitigung der Mängel haben.

12. Haftung

12.1 United World Business haftet nicht für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel, soweit kein Fall von Ziffer VI.3.1 gegeben ist.

12.2 Für den Verlust von Daten haftet United World Business insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen

durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

512.3 Im Übrigen gelten die Regelungen gemäß Ziffer VI.3.

13. Laufzeit und Kündigung, Schadenspauschale bei Verzug

13.1 Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsschluss und läuft, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit. Er kann, sofern nicht anders vereinbart, monatlich mit

einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit in Textform gekündigt werden.

13.2 Haben die Parteien eine jährliche Zahlungsweise vereinbart, so hat der Vertrag, sofern nicht anders vereinbart, eine Grundlaufzeit von 12 Monaten. Er verlängert

sich sodann jeweils um weitere 12 Monate (Verlängerungslaufzeit), sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grund- oder einer

Verlängerungslaufzeit in Textform gekündigt wird.

13.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der United World Business zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt

insbesondere vor, wenn der Kunde rechtswidrig Werbe-E-Mails mittels des Service Pakets verschickt oder vertragswidrig Dritten die Nutzung gestattet bzw. für Dritte

nutzt. Steht die außerordentliche Kündigung im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung, ist die Kündigung nur nach vorangegangener schriftlicher Abmahnung mit

angemessener Fristsetzung möglich.

13.4 Auf die weiteren Kündigungsmöglichkeiten gemäß Ziffern II.2.6, II.11.4 und II.13.5 wird verwiesen.

13.5 United World Business kann den Vertrag zudem ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Abrechnungszeiträume (s.

Ziffer II.8.3) mit der Bezahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei

Abrechnungszeiträume erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrags, der die Vergütung für zwei Abrechnungszeiträume erreicht, in Verzug ist.

United World Business kann in diesem Fall zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der

regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Grundgebühr verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

14. Umgang mit Kundendaten bei Beendigung des Vertrags

14.1 Mit Ende der Vertragslaufzeit endet auch das Recht des Kunden, auf seine mittels des Service Pakets generierte Daten und sonstige in den von United World

Business bereitgestellten Speicher hochgeladenen Daten (gemeinsam die „Kundendaten“) zuzugreifen.

14.2 Der Kunde ist verpflichtet, selbst für die über das Vertragsende hinausgehende Verfügbarkeit der weiterhin von ihm benötigten Kundendaten zu sorgen. Er hat

dafür während der Vertragslaufzeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, etwa durch regelmäßigen Export über die von United World Business bereitgestellte

Exportfunktion und ggf. Ausdruck der Kundendaten.

14.3 Zu einer darüber hinausgehenden Herausgabe der Kundendaten (z. B. Bereitstellung als SQL-Dump oder in einem bestimmten Format) ist United World Business

nicht verpflichtet.

15. Sonderregelungen im Zusammenhang mit Softwareüberlassung

15.1 United World Business Kasse

15.1.1 Für die Nutzung von der United World Business Kassen App benötigt der Kunde – neben den in Ziffer II.1.5 bezeichneten speziellen Systemvoraussetzungen -

die iOS-App „United World Business Kasse“ (die „Client-Software“), die er kostenlos im AppStore von Apple beziehen kann.

15.1.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Client-Software unverzüglich nach Abschluss des Vertrags über die Überlassung von der United World Business Kassen App im

AppStore zu beziehen und auf den Systemvoraussetzungen zu installieren.

15.2 Widgets

15.2.1 United World Business stellt seinen Kunden Programmcodes zur Einbindung bestimmter Funktionen eines Service Pakets in bestimmten Webauftritten der

Kunden (z. B. Webseiten auf Basis von DUDA oder Facebook Fanpages) ("Widgets") zur Verfügung.

15.2.2 United World Business räumt dem Kunden vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen das einfache, nicht-übertragbare und nicht-unterlizenzierbare und zeitlich

auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Recht ein, die Widgets zur Integration des jeweils gebuchten Service Pakets in Webauftritte des Kunden (z. B.

Firmenwebseite, Facebook Fanpage) zu nutzen, insbesondere diese auf Servern des Kunden oder einem von diesem genutzten Hoster zu installieren und dort ablaufen

zu lassen.

15.2.3 Für die Nutzung einzelner Widgets können ergänzende Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Hersteller der jeweiligen Content Management Systeme oder

Betreiber der sozialen Netzwerke (z. B. Facebook) gelten. Daneben können die Widgets Komponenten Dritter enthalten, die sogenannten Open Source

Lizenzbedingungen unterliegen. Diese haben im Kollisionsfall Vorrang vor diesem Vertrag.

15.4 Kassensysteme

15.4.1 Für die von United World Business vertriebenen Kassensysteme gilt ergänzend Folgendes:

15.4.2 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Software entsprechend der für ihn geltenden finanzrechtlichen Vorschriften zu konfigurieren, etwaig notwendige

Sicherungen oder Archivierungen vorzunehmen sowie die sonstigen ihn treffenden Pflichten aus den finanzrechtlichen Vorschriften – etwa die Einhaltung von

behördlichen Meldepflichten – zu erfüllen. Insbesondere auf die Regelungen in Ziffern II.7.3 bis 7.5, Ziffern II.7.8, II.7.12 und II.14.2 wird vorsorglich nochmals

ausdrücklich hingewiesen. Klargestellt wird zudem: United World Business erbringt keine finanz- oder steuerrechtlichen Beratungsleistungen, sondern stellt lediglich das

Kassensystem zur Verfügung.

615.4.3 Für Kunden, die der österreichischen BAO (Bundesabgabenordnung) bzw. RKSV (Registrierkassensicherungsverordnung) bzw. der deutschen KassenSichV

(Kassensicherungsverordnung) unterliegen, gilt ferner:

15.4.4 Die Nutzung des Kassensystems setzt den Einsatz einer technischen Sicherheitseinrichtung (nachfolgend „TSE“) voraus, mittels der die Unveränderbarkeit der

Aufzeichnungen sichergestellt wird.

15.4.5 Der Kunde kann die TSE (als Hardware oder Cloud-Lösung) über United World Business beziehen. United World Business arbeitet hierfür mit geeigneten

externen Dienstleistern zusammen. Für den Erwerb der TSE fallen zusätzliche Kosten an.

15.4.6 Weitere Regelungen im Hinblick auf die TSE enthalten die Angebotsbedingungen zu den von United World Business vertriebenen TSE.

III. Bezug von Hardware

1. Vertragsgegenstand

1.1 Der Kunde erwirbt von United World Business das bestellte Produkt (Hardware) einschließlich etwaig enthaltener Betriebssoftware. Die Betriebssoftware ist in

ausführbarer Form (Objektcode) installiert. Quellcodes werden nicht mitgeliefert.

1.2 Für Hardware und Betriebssoftware erhält der Kunde die vom Hersteller vorgesehene und bereitgestellte Dokumentation (Bedienungsanleitung/Benutzerhandbuch).

1.3 Der Kunde erhält an der auf der Hardware installierten Betriebssoftware das einfache (nicht ausschließliche) Recht, diese auf Dauer als Bestandteil der erworbenen

Hardware zu nutzen.

1.4 Aufstellung, Installation oder Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht umfasst.

2. Lieferfrist und -verzug

2.1 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von United World Business bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist

ca. drei Wochen ab Vertragsschluss.

2.2 Sofern United World Business verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die United World Business nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der

Leistung), wird United World Business den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist das Produkt auch

innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist United World Business berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte

Gegenleistung des Kunden wird United World Business unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht

rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer, wenn United World Business ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, oder weder United World Business

noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder United World Business im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

2.3 Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

2.4 Etwaige Rechte des Kunden nach Ziffer VI.3 und die gesetzlichen Rechte von United World Business, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B.

aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

3. Lieferung, Gefahrübergang

3.1 Sofern nicht anders vereinbart, wird das Produkt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart

ist, ist United World Business berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

3.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Produkts geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim

Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung des

Produkts an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

3.3 United World Business ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,

die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn,

United World Business erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).

4. Preise, Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste von United World Business, zzgl. gesetzlicher

Umsatzsteuer.

4.2 Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. gewünschten Transportversicherung, zudem etwaige Zölle,

Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben.

4.3 Sofern die Parteien Vorkasse vereinbart haben, ist der Kaufpreis mit Abschluss des Kaufvertrags zur Zahlung fällig. Andernfalls ist der Kaufpreis mit

Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware fällig.

74.4 Unbeschadet des Anspruchs von United World Business auf kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) kommt der Kunde spätestens in Verzug, wenn nicht

innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit leistet.

4.5 Eigentumsvorbehalt

4.6 United World Business behält sich bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufpreisforderung das Eigentum an dem Produkt vor.

4.7 Das unter Eigentumsvorbehalt stehende Produkt darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit

übereignet werden. Der Kunde hat United World Business unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder

soweit Dritte auf das Produkt zugreifen (z.B. mittels Pfändungen).

5. Mängel

5.1 Dem Kunden stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn er das Produkt verändert hat oder durch Dritte verändern ließ oder mit anderen als den

angegebenen Geräten verwendet hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Sachmangel schon im Zeitpunkt der Übergabe vorlag.

5.2 Ansprüche wegen Mängeln des Produkts verjähren, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen, in einem Jahr nach Lieferung. Für Schadensersatzansprüche

wird zudem auf Ziffer VI.3 verwiesen.

5.3 Etwaig bekannt werdende und auftretende Mängel sind vom Kunden in Schrift- oder Textform und unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.

5.4 Im Fall eines Mangels wird United World Business innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Maßgabe folgender Regelungen kostenlos

nacherfüllen:

5.4.1 Die Nacherfüllung kann nach Wahl von United World Business entweder durch Nachbesserung oder durch Neulieferung vorgenommen werden. Der Kunde ist

berechtigt, seinerseits eine bestimmte Art der Nacherfüllung zu verlangen, wenn ihm die jeweils andere Form der Nacherfüllung unzumutbar ist.

5.4.2 Soweit hinsichtlich etwaiger in dem Produkt enthaltener Betriebssoftware (s. Ziffer III.1.1; nicht: Service Paket; insoweit gilt Ziffer II) Rechte Dritter verletzt sind,

kann United World Business nach eigener Wahl die Nachbesserung dadurch vornehmen, dass United World Business zugunsten des Kunden ein für die Zwecke dieses

Vertrags ausreichendes Nutzungsrecht erwirbt oder die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren

Funktion ändert oder die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion gegen eine Software

austauscht, deren vertragsgemäße Nutzung keine Schutzrechte verletzt, oder einen neuen Programmstand liefert, bei dessen vertragsgemäßer Nutzung keine

Schutzrechte Dritter verletzt werden.

5.4.3 United World Business kann die Mängelbeseitigung auch durch telefonische oder schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung an den Kunden vornehmen.

5.4.4 United World Business trägt die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insb. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.

5.4.5 Stellt sich heraus, dass die Mängelrüge unberechtigt war, kann der Anbieter den ihm entstehenden Aufwand ersetzt verlangen, soweit der Kunde zumindest

fahrlässig gehandelt hat.

5.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl und hatte der Kunde eine angemessene Frist gesetzt, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, kann der Kunde

nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Die Nacherfüllung gilt nicht schon nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch als

endgültig fehlgeschlagen, vielmehr steht United World Business die Anzahl der Nacherfüllungsversuche während der vom Kunden gesetzten Frist frei, soweit dies dem

Kunden zumutbar ist.

5.6 Die Fristsetzung durch den Kunden ist entbehrlich, wenn diese dem Kunden nicht mehr zumutbar ist, insbesondere wenn United World Business die Nacherfüllung

endgültig und ernsthaft verweigert hat.

5.7 Zusätzlich kann der Kunde, wenn United World Business ein Verschulden trifft, Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz geltend machen.

5.8 Das Recht zum Rücktritt und der Anspruch auf Schadensersatz an Stelle der ganzen Leistung bestehen nur bei erheblichen Mängeln.

5.9 Im Fall des berechtigten Rücktritts seitens des Kunden ist United World Business berechtigt, angemessene Entschädigung für die durch den Kunden gezogene

Nutzung der Produkte bis zur Rückabwicklung zu verlangen.

5.10 Hat United World Business einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen

zu Sach- und Rechtsmängeln und deren Verjährung unberührt.

6. Garantie des Herstellers

6.1 Leistet der Hersteller des bestellten Produkts eine Garantie, so wird United World Business diese an den Kunden weitergeben. Für diese Fälle ist den Produkten

eine Garantiekarte beigefügt, die der Kunde unterschrieben an United World Business zurückzuleiten hat.

6.2 Zur Wahrung der Garantieansprüche hat sich der Kunde im Fall des Auftretens von unter die Garantie fallenden Fehlern/Mängeln direkt an den Hersteller zu wenden

und dabei die Garantiebestimmungen des Herstellers zu beachten.

8IV. Zusatzpakete

1. Verfügbarkeit der Zusatzpakete

1.1 Zusatzpakete können nur in Verbindung mit bestimmten Software-as-a-Service-Produkten (dazu Ziffer II) gebucht werden.

1.2 Das Zusatzpaket „Web App“ und/oder “Online-Shop” kann zudem nur in Verbindung mit dem United World Business Kalender gebucht werden.

2. Zusatzpakete “Website” und “App”

2.1 Vertragsgegenstand

2.1.1 Gegenstand der Buchung der Zusatzpakete „Website“ und „Eigene Web-App“ ist die Erstellung der Website (und ggf. der Web-App) mittels einer durch von United

World Business von Dritten bezogenen Baukastenlösung sowie deren Hosting durch United World Business, sowie gewisse Nebenleistungen hierzu.

2.1.2 Die Verschaffung des Zugangs zum Internet (Access-Providing) ist von United World Business nicht geschuldet.

2.1.3 Da United World Business die Website (und ggf. Web-App) mittels eines Baukasten-Systems erstellt, ist eine Quellcode-Übergabe und Bereitstellung einer

Dokumentation nicht geschuldet.

2.1.4 United World Business schuldet zudem weder die Eintragung der Website bei Suchmaschinen (insb. Google) noch die Optimierung der Auffindbarkeit der Website

für Suchmaschinen.

2.2 Erstellung

2.2.1 United World Business und der Kunde werden sich im ersten Schritt, bevorzugt telefonisch, über das geplante Layout und die geplanten Inhalte der Website (und

ggf. der Web-App; nachfolgend gemeinsam die „Website“) grob abstimmen.

2.2.2 Der Kunde stellt daraufhin United World Business die Inhalte der Website (z.B. Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Tabellen, Tondateien, etc.) in geeigneter Form zur

Verfügung. United World Business ist nicht zu einer Prüfung verpflichtet, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalte für die mit der Website verfolgten

Zwecke eignen. Für die Beschaffung und Zurverfügungstellung der Website-Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Soll United World Business Inhalte für den

Kunden beschaffen (z.B. Stock-Fotos), ist dies separat zu vereinbaren.

2.2.3 Auf dieser Basis erstellt United World Business innerhalb von ca. zwei Wochen einen Entwurf der Website.

2.2.4 Der Kunde prüft daraufhin den vorgelegten Entwurf und teilt United World Business seine Änderungswünsche mit.

2.2.5 United World Business setzt die gewünschten Änderungen, sofern mittels des verwendeten Website-Baukastens machbar, um und fordert den Kunden zur

Abnahme (s. nachfolgend) auf.

2.3 Abnahme

2.3.1 Sobald United World Business dem Kunden die Abnahmebereitschaft der Website mitgeteilt hat, nimmt der Kunde die Website ab.

2.3.2 Die Website gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Website über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen produktiv nutzt, ohne wesentliche Mängel zu

rügen.

2.3.3 Auf die Möglichkeit des § 640 Abs. 2 BGB (fiktive Abnahme bei angemessener Fristsetzung durch United World Business) wird hingewiesen.

2.4 Hosting und Verfügbarkeit der Website, Leistungsänderungen

Ziffern II.1.2, II.3 und II.5 sowie Ziffer II.10 gelten entsprechend.

2.5 Domain

2.5.1 United World Business übernimmt die Beschaffung der vom Kunden gewünschten Internet-Domain(s), unter der die Website abrufbar gemacht werden soll. United

World Business wird hierbei lediglich als Vermittler tätig. Ergänzend gelten daher die für die zu registrierenden Domains maßgeblichen Registrierungsbedingungen und

Richtlinien der jeweiligen Registrierungsstelle.

2.5.2 United World Business übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit der gewünschten Domain oder die Nichtverletzung fremder Rechte (z.B. Namens-, Marken-

oder Titelrechte) durch die Registrierung der gewünschten Domain auf den Kunden. Falls die gewünschte(n) Domain(s) nicht mehr verfügbar sein sollte(n), werden sich

die Parteien über mögliche Alternativ-Domains abstimmen.

2.5.3 United World Business wird die ausgewählte Domain auf den Namen und für Rechnung des Kunden registrieren.

92.5.4 Der Kunde ist verpflichtet, im Fall der Bestellung, Übertragung und Löschung von Domains, der Änderung von Einträgen in den Datenbanken der

Registrierungsstellen und beim Wechsel von Providern und Registrierungsstellen in zumutbarem Umfang mitzuwirken. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, für die

Domainregistrierung die richtigen und vollständigen Daten sowohl des Domaininhabers („Registrant“) als auch des technischen sowie administrativen Ansprechpartners

anzugeben. Dies umfasst zumindest die Angabe des Namens, einer ladungsfähigen Postanschrift sowie E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Weiter ermächtigt der

Kunde den Anbieter, im Namen und auf Rechnung des Kunden die Domain zu registrieren.

2.6 Support

Ziffer II.6 gilt entsprechend.

2.7 Betreuungsleistungen, Redesign

2.7.1 United World Business führt für den Kunden Anpassungen der Website (z.B. Austauschen von Bildern, Anpassungen von Texten, etc.) im üblichen und

angemessenen Maße durch.

2.7.2 Jeweils nach 12 Monaten Vertragslaufzeit ist der Kunde berechtigt, in zumutbarem Umfang Layout-Anpassungen von United World Business zu verlangen.

2.8 Pflichten des Kunden, Sperrung

2.8.1 Ziffer II.7 gilt entsprechend. Insbesondere auf Ziffer II.7.7 wird verwiesen.

2.9 Vergütung und Zahlungsbedingungen, Vergütungsanpassung

2.9.1 Die Regelungen gemäß Ziffer II.8 gelten nach Maßgabe der folgenden Regelungen entsprechend.

2.9.2 Für die Erstellung (vorstehende Ziffer 2.2) der Website bzw. WebApp fällt die vereinbarte Einmalgebühr an.

2.9.3 Für die Nutzung des Zusatzpaketes schuldet der Kunde die bei Bestellung festgelegte monatliche Nutzungsgebühr, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Soweit in

Ziffer II.8 zwischen verschiedenen Gebührenarten differenziert wird, gelten die Regelungen in Bezug auf die „Grundgebühr“ entsprechend.

2.9.4 Ziffer II.9 gilt entsprechend.

2.10 Nutzungsrechte

2.10.1 United World Business räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags das nicht ausschließliche (einfache), nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare,

räumlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständlichen Leistungen im Rahmen des jeweiligen Vertragszwecks zu nutzen. Eine körperliche Überlassung der

vertragsgegenständlichen Werkzeuge des Website-Baukastens erfolgt nicht.

2.10.2 Gegenstand dieses Nutzungsrechts ist der internetbasierte Zugriff auf den Website-Baukasten sowie etwaige innerhalb des Website-Baukasten zur Verfügung

gestellte Inhalte. Das Nutzungsrecht bezieht sich auch auf etwaige von United World Business während der Laufzeit des Vertrags eingespielte neue Versionen, Updates

oder Upgrades.

2.10.3 Ziffer II.7.13 gilt entsprechend.

2.11 Gewährleistung für Website-Erstellung

2.11.1 United World Business gewährleistet, dass die Website vertragsgemäß erstellt ist und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach

dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Klargestellt wird: Für die vom Kunden bereitgestellten Inhalte ist United World

Business nicht verantwortlich.

2.11.2 Im Falle eines Mangels der Website ist United World Business zur Nacherfüllung - nach Wahl von United World Business durch Nachbesserung oder

Nachlieferung - verpflichtet. Schlägt diese fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder von der Buchung des Zusatzpaketes zurücktreten. Im Übrigen ist die

Gewährleistung von United World Business für Mängel der Website ausgeschlossen.

2.11.3 Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate beginnend mit der Abnahme.

2.12 Gewährleistung für Hosting Leistungen

2.12.1 Bei der Überlassung des Speicherplatzes auf dem Server schließt der Anbieter jegliche verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel des Servers

aus. Spätere Einwendungen wegen offener oder verdeckter Mängel sind damit ausgeschlossen.

2.12.2 Im Übrigen gilt Ziffer II.11 entsprechend.

2.13 Laufzeit/Kündigung

Ziffer II.13 gilt entsprechend.

102.14 Vertragsende

2.14.1 United World Business wird den Kunden bei Vertragsende beim Umzug der Website zu einem Anbieter im angemessenen Maße unterstützen.

2.14.2 Dem Kunden ist bekannt, dass sich United World Business für Website-Erstellung und -hosting eines Drittanbieters bedient. Der Kunde ermächtigt United World

Business hiermit, im eigenen Namen für den Kunden bei besagtem Drittanbieter die notwendigen Umzugs-Maßnahmen zu veranlassen. Dem Kunden entstehen

hierdurch keine Kosten.

3. Zusatzpaket “Online-Verzeichnisse”

3.1 Ziffer II gilt entsprechend, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt.

3.2 Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website von United World Business unter https://www.United World Business.de/.

3.3 Ziffer II.1.6 gilt nicht.

3.4 Ziffer II.8 gilt mit der Maßgabe, dass es keine Nutzungsgebühr, sondern nur eine Grundgebühr und ggf. eine Einrichtungsgebühr gibt.

3.5 Ziffer II.13 gilt mit folgender Maßgabe: Die Laufzeit beträgt unabhängig von der vereinbarten Zahlungsweise, sofern nicht anders vereinbart, 12 Monate ab

Vertragsschluss. Danach gilt Ziffer II.13.2 S.2. Unbeschadet dessen endet die Laufzeit des Zusatzpaketes “Online-Verzeichnisse” jedenfalls zu dem Zeitpunkt, zu dem

der Vertrag des vorausgesetzten Software-as-a-Service-Produkts (s. Ziffer IV.1.1 oben) endet.

3.6 Ziffer II.13.3 gilt mit folgender Maßgabe: Ein wichtiger Kündigungsgrund für United World Business liegt zudem vor, wenn der Bezugsvertrag zwischen United World

Business und dem Anbieter der Online-Verzeichnis-Lösung aus wichtigem Grund gekündigt wird.

4. Zusatzpaket “Online-Shop”

4.1 Ziffer II gilt entsprechend, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt.

4.2 Der Leistungsumfang von United World Business ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website von United World Business unter https://www.United

World Business.de/.

4.3 Ziffer II.1.6 gilt nicht.

4.4 Ziffer II.8 gilt mit der Maßgabe, dass es keine Nutzungsgebühr, sondern nur eine Grundgebühr und eine Einrichtungsgebühr gibt.

4.5 Ziffer II.13.3 gilt mit folgender Maßgabe: Ein wichtiger Kündigungsgrund für United World Business liegt zudem vor, wenn der Bezugsvertrag zwischen United World

Business und dem Anbieter der Online-Verzeichnis-Lösung aus wichtigem Grund gekündigt wird.

4.6 Ziffern IV.2.10 sowie IV.2.14 gelten entsprechend.

V. Sonderbedingungen zur Nutzung der United World Business Pay Solution

Teil A United World Business Pay Solution

1. Einleitung

1.1 Mit der „United World Business Pay Solution“ („SPS“) erweitert United World Business ihre Produktpalette durch eine innovative Payment Solution, die mit allen

United World Business Produkten kompatibel ist und die insbesondere in der United World Business Kassen App und United World Business Kassensysteme

integrierbar ist.

1.2 Mit SPS ermöglicht United World Business ihren Kunden die Akzeptanz der vertraglich vereinbarten bargeldlosen Bezahlarten als Zahlungsmittel der Endkunden, z.

B. Kartenzahlungen („Acquiring-Services“).

1.3 United World Business erbringt im Zusammenhang mit dem Angebot der SPS nach Maßgabe dieser AGB ausschließlich Unterstützungsleistungen bei der

Integration der SPS mit von dem Kunden genutzten anderen Produkten von United World Business, technische Dienstleistungen im Zusammenhang mit der

Verarbeitung, Abwicklung und dem Settlement von Zahlungstransaktionen, etc.

1.4 United World Business besitzt keine Erlaubnis zur Erbringung von Zahlungsdienstleistungen. Daher kooperiert United World Business im Zusammenhang mit dem

Angebot der SPS mit der Stripe Payments Europe Ltd. bzw. einem verbundenen Unternehmen (gemeinsam „Stripe“). Stripe ist ein in Irland niedergelassenes E-Geld-

Institut, das über die zur Erbringung von Zahlungsdiensten erforderliche Erlaubnis verfügt und im Zusammenhang mit der SPS die vereinbarten Zahlungsdienste auf der

Grundlage eines Zahlungsdiensterahmenvertrags mit dem Kunden erbringt, insbesondere die Verarbeitung, Abrechnung und das Settlement von

Zahlungstransaktionen.

2. Voraussetzungen zur Nutzung der SPS, Zahlungsabwicklung

2.1 Zur Nutzung der SPS muss der Kunde, neben der Geschäftsbeziehung mit United World Business, einen Zahlungsdiensterahmenvertrag mit Stripe abschließen und

den Abschluss sowie den Fortbestand dieses Zahlungsdiensterahmenvertrags während der Geltungsdauer der Geschäftsbeziehung mit United World Business und der

11Nutzung der SPS jederzeit auf Anfrage von United World Business in geeigneter Weise nachweisen. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Pflichten aus dem

Zahlungsdiensterahmenvertrag mit Stripe während der gesamten Dauer der Vertragslaufzeit zu erfüllen.

2.2 United World Business hilft dem Kunden in dessen Auftrag und nach Maßgabe dieser AGB bei der Vertragsanbahnung mit Stripe. United World Business weist

ausdrücklich darauf hin, dass United World Business nicht Vertragspartei des Zahlungsdiensterahmenvertrags mit Stripe wird und dass Stripe, und nicht United World

Business, die vereinbarten Acquiring-Services gegenüber dem Kunden auf der Grundlage des Zahlungsdiensterahmenvertrag zwischen Stripe und dem Kunden

erbringt.

2.3 United World Business weist ausdrücklich darauf hin, dass es im Ermessen von Stripe liegt, einen Zahlungsdiensterahmenvertrag mit dem Kunden abzuschließen

und dass Stripe jederzeit berechtigt ist, nach den Bestimmungen des Zahlungsdiensterahmenvertrags diesen zu ändern, zu kündigen oder Leistungen zu verweigern.

2.4 Der Kunde ist verpflichtet, alle Informationen nach Maßgabe dieser AGB sowie des Zahlungsdiensterahmenvertrags mit Stripe, die zur Durchführung der Acquiring-

Services im Zusammenhang mit der SPS erforderlich sind, bei Vertragsschluss sowie während der gesamten Laufzeit der Geschäftsbeziehung mit United World

Business auf eigene Kosten vollständig und unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat United World Business außerdem über sämtliche Änderungen der von

ihm gegenüber United World Business angegebenen Daten unverzüglich schriftlich zu informieren. Darüber hinaus hat der Kunde innerhalb von zwei (2) Wochen nach

einer entsprechenden Anfrage von United World Business schriftlich mitzuteilen, ob die von dem Kunden mitgeteilten Informationen noch aktuell sind.

2.5 Zur Verarbeitung und Abwicklung von Zahlungsvorgängen im Rahmen der Erbringung von Acquiring-Services nach Maßgabe des Zahlungsdiensterahmenvertrags

muss Stripe Autorisierungsanfragen und -antworten zwischen dem SPK (siehe Ziffer V Teil B) des Kunden und der jeweils zuständigen Empfängeradresse (z. B. den

Kreditkartenorganisationen oder Dienstleistern der Kreditkartenorganisationen) nach Maßgabe der für die jeweiligen Bezahlverfahren geltenden Anforderungen

übermitteln. Die Details hierfür sind im Zahlungsdiensterahmenvertrag zwischen Stripe und dem Kunden geregelt. Außerdem erstellt Stripe gemäß den Angaben des

Kunden Abrechnungsdateien und übermittelt diese an die jeweils zuständige Empfängeradresse. Der Auftrag zur Übermittlung dieser Abrechnungsdateien an die jeweils

zuständige Empfängeradresse erfolgt nach Maßgabe des Zahlungsdiensterahmenvertrags mit Stripe. Sofern und soweit Stripe im Zusammenhang mit den unter dieser

Ziffer genannten Vorgängen eine Unterstützungshandlung des Kunden benötigt, ermächtigt der Kunde United World Business, den Kunden hierbei technisch zu

unterstützen und etwaige notwendige Erklärungen des Kunden an Stripe als Bote des Kunden zu übermitteln. Für die Richtigkeit der so übermittelten Informationen

übernimmt United World Business keine Haftung. United World Business haftet außerdem nicht für Störungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung, Abrechnung und

dem Settlement von Zahlungstransaktionen. Alleiniger Vertragspartner des Kunden hierfür ist Stripe.

2.6 United World Business ist berechtigt, Leistungen nach Maßgabe dieser AGB gegenüber dem Kunden vorübergehend zu suspendieren und/ oder die

Geschäftsbeziehung oder Teile der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fristlos zu kündigen, wenn der Zahlungsdiensterahmenvertrag des Kunden mit Stripe nicht

wirksam zustande gekommen ist, nicht mehr besteht oder der Kunde nach Aufforderung von United World Business den Abschluss des Vertrags nicht nach Maßgabe

von Ziffer 2.1 nachweisen kann. Das gleiche gilt, wenn Stripe ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden nach Maßgabe des

Zahlungsdiensterahmenvertrags zusteht oder wenn der Kunde wesentliche Pflichten aus dem Zahlungsdiensterahmenvertrag mit Stripe oder aus der

Geschäftsbeziehung mit United World Business verletzt oder diese Pflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt.

3. Vergütung, Aufwendungsersatzanspruch

3.1 Es gelten die vertraglich vereinbarten Entgelte.

3.2 Der Kunde hat zusätzlich zu der Vergütung nach Ziffer 3.1 sämtliche Aufwendungen zu erstatten, die United World Business zum Zwecke der Durchführung der

Vertragsbeziehung mit dem Kunden im Zusammenhang mit der SPPS entstehen und United World Business den Umständen nach für erforderlich halten darf. Anstelle

der Erstattung kann United World Business gemäß § 257 BGB Freistellung von einer in diesem Zusammenhang eingegangenen Verbindlichkeit verlangen. Zu den von

dem Kunden zu erstattenden Aufwendungen gehören alle Vermögenseinbußen, die United World Business aufgrund der Durchführung der Vertragsbeziehung mit dem

Kunden im Zusammenhang mit der SPPS entstehen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, soweit Aufwendungen auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von United World

Business beruhen, wobei § 254 BGB entsprechend gilt.

4. Laufzeit

4.1 Hinsichtlich der Laufzeit des Vertrags zur Nutzung der SPS gelten die Regelungen in Ziffer II. Nr. 13 dieser AGB entsprechend.

Teil B: United World Business Pay Kartenlesegeräte

1. Einleitung

1.1 Nachfolgende Regelungen betreffen den Vertrieb des „United World Business Pay Kartenlesegeräts“ („SPK“).

1.2 Das SPK wird von der Stripe Payments Europe Ltd. bzw. deren verbundenen Unternehmen (gemeinsam „Stripe“) hergestellt. Wir erwerben die SPK von Stripe und

verkaufen die SPK im eigenen Namen als sogenannter „Reseller“ gemäß den Vorgaben von Stripe an unsere Kunden weiter.

1.3 Klargestellt wird: Wir sind hinsichtlich der über uns erworbenen SPK der alleinige Vertragspartner unserer Kunden. Soweit wir im Folgenden auf Stripe-Unterlagen

oder Stripe-Bedingungen verweisen, dient dies nur der Erläuterung von verwendeten Begriffen oder meint, dass die in Bezug genommenen Stripe-Bedingungen in

inhaltlich entsprechender Weise zwischen uns und dem Kunden gelten. Stripe wird jedoch bezüglich des Erwerbs der SPK nicht Vertragspartner des Kunden; dieser

sind allein wir, United World Business.

2. Regelungen

2.1 Für den Erwerb der SPK gelten unsere AGB, sofern und soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt.

2.2 Ziffer II.6 („Support“) gilt bezüglich der SPK entsprechend.

2.3 Zu Ziffer III.1.1 der AGB wird klargestellt: „Betriebssoftware“ meint in Bezug auf die SPK die „Terminal Device Software“, wie in Ziffer 1 des „Terminal Device

Software License Agreement“ (nachfolgend „EULA“) von Stripe, abrufbar unter https://stripe.com/de/legal/terminal-device-eula, definiert.

122.4 Zu Ziffer III.1.2 der AGB wird klargestellt: „Dokumentation“ meint die „Documentation“, wie in Ziffer 1 der „Stripe Terminal Purchase Terms“ (nachfolgend „STPT“) von

Stripe, abrufbar unter https://stripe.com/de/legal/terminal-purchase, definiert.

2.5 Ziffer III.1.3 der AGB wird durch folgende Regelung ersetzt: „Der Kunde erhält von uns an der auf der Hardware installierten Betriebssoftware die Rechte inhaltlich in

dem Umfang, wie sie in Ziffer 4 „Permitted License Uses“ des EULA geregelt sind.“

2.6 Folgende Ziffer III.5 wird in den AGB bezüglich der SPK zusätzlich vereinbart: „Unsere Angaben zu dem SPK (z.B. Gewichte, Maße, technische Daten, Verpackung)

sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen

Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die

aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit

sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.“

2.7 Ziffer III.6 der AGB („Garantie des Herstellers“) gilt nicht.

2.8 Folgende Ziffer III.7 wird in den AGB bezüglich der SPK zusätzlich vereinbart: „Ziffern 4 („Geographic Availability“), 6 („Taxes“), sowie Ziffern 10 („Use of Stripe

Terminal“) einschließlich 17 („Feedback“)] der STPT sowie Ziffern 2 („Delivery and Updates“) bis einschließlich 6 („Suspension; Termination“) sowie Ziffer 9 des EULA

gelten inhaltlich entsprechend zwischen uns, United World Business, und dem Kunden.“

VI. Allgemeine, übergreifend geltende Regelungen

1. Datenschutz

1.1 Die Parteien beachten die datenschutzrechtlichen Vorgaben.

1.2 Die Parteien werden einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 Abs. 3 DS-GVO) abschließen, sofern dies erforderlich ist.

2. Änderungen dieser AGB

2.1 Unbeschadet Ziffer I.1.2 kann United World Business diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen während der laufenden Vertragsbeziehung ändern, wenn und

soweit ein triftiger Grund vorliegt. Ein solcher triftiger Grund kann etwa in einer einschlägigen Gesetzesänderung, einer Änderung der höchstrichterlichen

Rechtsprechung oder eine Änderung der Marktverhältnisse sein.

2.2 Änderungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des

Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese

Genehmigungswirkung wird ihn United World Business in seinem Angebot besonders hinweisen.

3. Haftung

3.1 United World Business haftet unbeschränkt a) bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; b) im Rahmen einer von United World Business ausdrücklich

übernommenen Garantie; c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; d) für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen

Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und

vertrauen darf (Kardinalpflicht) – in diesem Falle jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden - e) nach den

Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

3.2 Im Übrigen ist eine Haftung von United World Business ausgeschlossen.

3.3 Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von

United World Business.

4. Subunternehmer, Vertragsübertragung

4.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist United World Business berechtigt, sich zur Erbringung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter zu bedienen.

4.2 United World Business ist berechtigt, den Vertrag auf ein mit United World Business im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen zu übertragen. Der

Kunde erteilt einer solchen Vertragsübernahme hiermit bereits seine Zustimmung.

5. Höhere Gewalt

5.1 Im Falle und für die Dauer von Höherer Gewalt ist die betroffene Vertragspartei von ihren Leistungspflichten befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des

Einflussbereichs der jeweiligen Partei liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert wird, wie etwa

Feuerschäden, Überschwemmungen, Epidemien, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie unverschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen.

5.2 Die betroffene Partei wird der anderen unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere

Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.

5.3 Dauert die Höhere Gewalt länger als zwei Wochen an, ist die andere Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen bzw. hiervon zurückzutreten.

5.4 Ziffer III.2.2 geht den Regelungen dieser Ziffer 5 vor.

136. Geheimhaltung

6.1 Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (vertrauliche

Informationen) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie er eigene vertrauliche

Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

6.2 Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der anderen

Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform.

6.3 Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt.

Sofern gesetzlich zulässig, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.

6.4 Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne

Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt wurden; b) die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag

entwickelt hat; oder c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der anderen Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat. Der Nachweis

für das Vorliegen der in diesem Abs. genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.

6.5 Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für die Laufzeit des Vertrags sowie für einen Zeitraum von drei Jahren nach dessen Beendigung.

7. Aufrechnung, Zurückbehaltung

7.1 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln

gelieferter Hardware (Ziffer III) bleiben die Gegenrechte des Kunden aufgrund der Mängel unberührt.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Der Kunde darf die ihm aus dem Vertrag zustehenden Rechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch United World Business weder ganz noch teilweise an

Dritte abtreten.

8.2 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen United World Business und dem Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.3 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Köln

ausschließlicher – auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Entsprechendes

gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 15 BGB ist. United World Business ist stets jedoch auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort bzw. einer vorrangigen

Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten,

bleiben unberührt.

8.4 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Köln.

Stand dieser AGB: Mai 2023